Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SAM GMBH - Bokeler Str. 187, 33397 Rietberg
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
Alle Lieferungen und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen der Sam GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Erteilung des Auftrages bzw. mit der Annahme der Lieferung oder Leistung erkennt der Käufer diese Bedingungen verbindlich an, selbst wenn bei Folgegeschäften nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden selbst bei Kenntnisnahme nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Sam GmbH ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
§ 2 Anwendungstechnische Hinweise & Produktbeschaffenheit
I. Anwendungstechnische Hinweise, Ratschläge, Empfehlungen sowie Verarbeitungshinweise, die von der sam GmbH in Wort oder Schrift zur Unterstützung des Käufers oder Verarbeiters erteilt werden, beruhen auf dem jeweiligen aktuellen Erkenntnisstand. Sie sind stets unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch vertragliche Nebenpflichten. Sie entbinden den Käufer und Verarbeiter in keinem Fall von der Pflicht, die Eignung der gelieferten Erzeugnisse für den konkreten Verwendungszweck in eigener Verantwortung vorab sorgfältig zu überprüfen.
II. Angaben über Produkteigenschaften stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar, es sei denn, eine solche Eigenschaftszusicherung oder Garantie wurde von der sam GmbH ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart.
III. Sämtliche Muster und Produktproben der sam GmbH entstammen kleineren Fertigungsgrößen oder werden gedruckt. Geringfügige farbliche Abweichungen gegenüber dem Originalfarbton sind druck-, fertigungstechnisch oder materialbedingt unvermeidbar. Diese Abweichungen sind dem Käufer bekannt und stellen keinen Sachmangel dar.
§ 3 Preise und Zahlungszusatzbestimmungen
I. Alle angegebenen Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms® 2020 - FCA), rein netto und zuzüglich der jeweils am Liefertag gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Preisänderungen bleiben der sam GmbH ausdrücklich vorbehalten.
II. Die vereinbarten Preise verstehen sich grundsätzlich inbegriffen aller Verpackungsarten; Transport- und Verkaufsverpackungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
III. Anfallende Transport- und Frachtkosten werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Grundsätzlich werden Transporte kostenoptimiert disponiert. Bei Straßentransporten erfolgt der Versand als Beiladung oder Teilladung, sofern Ladungssicherung und Konfektionierung dies zulassen. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Anweisung bei Auftragserteilung können gestaffelte Ladevorschriften gegen Kostenerstattung berücksichtigt werden.
IV. Transportzuschläge für Termin- oder Expresslieferungen werden entweder nach tatsächlichem Aufwand oder als Pauschalbetrag gesondert in Rechnung gestellt. Bei erschwerter Baustellenzufahrt, erschwerten Entladebedingungen, unverschuldeten Wartezeiten sowie für den Einsatz von Spezialtransportmitteln (z. B. Kranentladung oder Thermotransporte) wird der entstehende Mehraufwand dem Käufer zusätzlich berechnet.
§ 4 Angebote, Kostenvoranschläge und Bestellungen
I. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Nebenabreden oder Garantien unserer Angestellten, Vertriebsagenten oder Handelsvertreter – mit Ausnahme der vertretungsberechtigten Geschäftsführer – erlangen erst durch die schriftliche Bestätigung der Sam GmbH Rechtswirksamkeit.
II. Proforma-Rechnungen dienen ausschließlich dem Nachweis des Warenwertes und sind für die Dauer von einem (1) Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf dieser Monatsfrist behält sich die sam GmbH das Recht vor, Preise und Konditionen neu zu verhandeln.
III. Bestellungen und Aufträge des Käufers sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Abnahme der bestellten Ware gemäß Auftragsbestätigung. Die Sam GmbH behält sich das Recht vor, auf der Erfüllung der ursprünglichen Bestellung zu bestehen. Änderungen an laufenden Bestellungen sind insbesondere innerhalb der Sperrfrist nicht garantiert. Die Sperrfrist beträgt 14 Arbeitstage vor dem geplanten Verladetermin. Werden innerhalb dieser Frist dennoch Änderungen auf Wunsch des Käufers vorgenommen, kann hierfür eine Bearbeitungspauschale erhoben werden; weitergehende Mehrkosten nach tatsächlichem Aufwand bleiben vorbehalten.
IV. Die sam GmbH ist jederzeit berechtigt, die Erfüllung der Lieferpflicht zu verweigern oder auszusetzen, bis eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Käufers geleistet wurde, insbesondere bei Überschreitung des internen Kreditlimits oder bei fälligen offenen Forderungen aus bestehenden Geschäftsbeziehungen. Diesen Vorbehalt kann die Sam GmbH spätestens bei Platzierung eines Neuauftrages geltend machen.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
I. Unsere Rechnungen sind, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, 50 % sofort der Rechnungssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50 % (Restzahlung) innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
II. Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn die sam GmbH endgültig und uneingeschränkt über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Werden vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten, behält sich die sam GmbH das Recht vor, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder zu stornieren – selbst wenn sich die Waren bereits im Versand befinden.
III. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, ist die sam GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus ist die sam GmbH bei Zahlungsverzug berechtigt, ohne vorherige Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
IV. Dem Käufer steht kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung zu, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten, von der sam GmbH anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
V. Sämtliche Bank-, Überweisungs- und Transaktionsgebühren gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
VI. Die sam GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Informationen und Daten bezüglich des Zahlungsverhaltens des Käufers bei berechtigtem Interesse an Dritte (insb. Auskunfteien oder Rechtsbeistände) weiterzugeben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
I. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen der sam GmbH gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsbeziehung (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent).
II. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller gesicherten Forderungen ausschließliches Eigentum der sam GmbH (nachfolgend: „Vorbehaltsware“).
III. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sachgemäß zu lagern und auf eigene Kosten unentgeltlich für die sam GmbH zu verwahren.
IV. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt eines Verwertungsfalls (Absatz IX) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu be- und verarbeiten oder weiterzuveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
V. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so gilt die sam GmbH als Herstellerin im Sinne des Gesetzes und erwirbt unmittelbar das Miteigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung mit anderen, nicht der sam GmbH gehörenden Sachen, erwirbt die sam GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
VI. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache untrennbar verbunden oder vermischt, überträgt der Käufer der sam GmbH anteilig Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zur Gesamtsache.
VII. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an die sam GmbH ab. Dies gilt gleichermaßen für Surrogate (z. B. Versicherungsansprüche oder Schadensersatzforderungen bei Beschädigung oder Verlust). Die sam GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Käufer bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen im eigenen Namen ermächtigt; diese Ermächtigung kann im Verwertungsfall widerrufen werden.
VIII. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (z. B. Pfändungen) hat der Käufer unverzüglich auf das Eigentum der sam GmbH hinzuweisen und die sam GmbH hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte die gerichtlichen oder außergerichtlichen Interventionskosten nicht erstattet, haftet der Käufer hierfür.
IX. Die sam GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle getretenen Sicherheiten auf Verlangen freigeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Gegenstände obliegt der sam GmbH.
X. Tritt die sam GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist sie uneingeschränkt berechtigt, die Vorbehaltsware unverzüglich herauszuverlangen.
§ 7 Lieferungen, Gefahrenübergang und Transport
I. Sämtliche Lieferungen erfolgen – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen – ab Werk (Incoterms® 2020 - FCA). Dementsprechend gehen sämtliche Transport- und Versandgefahren an der Lieferstelle zu Lasten des Käufers.
II. Unverschuldete Stand- und Wartezeiten bei Anlieferung und Entladung gehen vollumfänglich zu Lasten des Käufers.
III. Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine gelten stets als annähernde Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fixer Leistungstermin als verbindlich vereinbart wurde. Fixe Abladetermine können nicht garantiert werden.
IV. Die Haftung für Lieferverzögerungen, Nutzungsausfall und alle weiteren mittelbaren oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Verzögerungen auf dem Transportweg.
V. Holt der Käufer die Ware an der Lieferstelle selbst ab bzw. beauftragt er eigenständig einen Frachtführer, so obliegt ihm bzw. dem Frachtführer die vorschriftsmäßige und verkehrssichere Verladung und Ladungssicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen (Gefahrgutvorschriften, StVO etc.).
VI. Unsere Lieferverpflichtungen beschränken sich auf die Bereitstellung an Bord des Transportmittels. Soweit unsere Mitarbeiter oder beauftragte Dritte dennoch beim Be- oder Entladen behilflich sind, handeln sie ausschließlich auf das alleinige Risiko des Käufers.
§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung
I. Transportschäden sind sofort bei Erhalt der Ware auf dem Frachtbrief (CMR / Übergabeschein) detailliert schriftlich zu vermerken, vom Zusteller gegenzeichnen zu lassen und unverzüglich dem Überbringer (Spediteur) sowie der sam GmbH schriftlich anzuzeigen.
II. Erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort – vor Beginn einer Verarbeitung oder Montage – schriftlich gegenüber der sam GmbH unter genauer Angabe von Art und Umfang des Mangels zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt.
III. Verdeckte Mängel, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Eingangsprüfung nicht erkennbar waren, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich und spezifiziert gerügt werden; andernfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
IV. Für verspätet gerügte Mängel ist jegliche Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Wird mangelhafte Ware ohne vorherige Freigabe der sam GmbH verarbeitet oder verbaut, erlöschen sämtliche Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Käufers vollständig.
V. Mängelansprüche des Käufers – einschließlich etwaiger Klagen auf Gewährleistung – verjähren innerhalb von sechs (6) Monaten ab Gefahrübergang bzw. Ablieferung der Ware, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorschreiben.
§ 9 Rücksendungen
I. Die Rücknahme von mangelfreier, nicht lagerhaltiger, auftragsbezogen oder kundenspezifisch hergestellter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
II. Warenrücksendungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Mitteilung und Freigabe durch die sam GmbH. Rücksendungen werden ausschließlich in unbeschädigtem, einwandfreiem Zustand und in unversehrter Originalverpackung angenommen.
III. Bei genehmigten Rücknahmen wird dem Käufer eine Warengutschrift von höchstens 80 % des Netto-Rechnungsbetrages erteilt (20 % Einlagerungs- und Prüfabzug). Die Gutschrift muss innerhalb von 12 Monaten ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Alle anfallenden Rücktransport- und Frachtkosten gehen in voller Höhe zu Lasten des Käufers.
§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung
I. Bei begründeten und rechtzeitigen Mängelrügen leistet die sam GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung, kostenfreie Ersatzlieferung oder Gewährung einer angemessenen Preisminderung. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Mangel- und Mangelfolgeschäden sowie Ansprüche auf Wandlung, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
II. Jeder Kunde und Anwender von Produkten der sam GmbH ist eine rechtlich eigenständige Person, die weder von der sam GmbH kontrolliert wird noch zu unserem Vertretungskreis gehört. Die sam GmbH lehnt ausdrücklich jede Haftung für unmittelbare (direkte), mittelbare (indirekte), Folge- oder Nebenschäden ab, die durch Handlungen, Pflichtverletzungen, Unterlassungen oder Zahlungsausfälle Dritter entstehen.
III. Die sam GmbH übernimmt keinerlei Zusicherungen, Garantien oder Erklärungen hinsichtlich der Schulung, Fachkunde, Bonität oder Leistungsfähigkeit der Kunden, Fachbetriebe oder Anwender ihrer Produkte.
IV. Produktempfehlungen und technische Beratungen der Sam GmbH erfolgen unverbindlich. Die endgültige Auswahl, Dimensionierung und konkrete Verwendung der Produkte liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Aus solchen Empfehlungen oder einer etwaigen Baustellenüberwachung erwächst keinerlei Haftung für die Verwendbarkeit der Produkte für den vom Käufer beabsichtigten Zweck.
§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)
I. Ereignisse und Umstände außerhalb des Einflussbereiches der sam GmbH (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Verfügungen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Energie-, Rohstoff- oder Betriebsmittelmangel, Transportstörungen sowie Lieferengpässe von Vorlieferanten), die die Lieferfähigkeit verringern oder ganz verhindern, entbinden die sam GmbH für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.
II. Wird der sam GmbH durch die genannten Umstände die Beschaffung von Waren unzumutbar erschwert oder unwirtschaftlich, ist sie berechtigt, die verfügbaren Mengen anteilig auf ihre Kunden zu verteilen. Dauern diese Leistungshindernisse länger als drei (3) Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 12 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der sam GmbH und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG / Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, seiner Gültigkeit, Durchführung oder Beendigung ergeben, ist das für den Sitz der sam GmbH (Rietberg) sachlich und örtlich zuständige ordentliche Gericht ausschließlich zuständig. Die sam GmbH bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: Oktober 2026
